Aufgaben und Ziele

Seit ihrer Gründung im Jahre 1961 hat sich die Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft (DMykG e.V.) sowohl im deutschsprachigen Raum als auch auf internationaler Ebene für die wissenschaftliche Entwicklung der medizinischen und veterinärmedizinischen Mykologie maßgeblich eingesetzt. Sie hat dazu beigetragen, dass sich ein Bewußtsein für Pilzinfektionen im klinischen Alltag durchgesetzt hat.

Mittlerweile haben Pilzinfektionen im Rahmen zahlreicher medizinisch-wissenschaftlicher Kongresse, in den Medien und vor allem im Klinik- und Praxisalltag einen hohen Stellenwert. Hochqualifizierte Fortbildungsveranstaltungen und der für die weitere Entwicklung einer Wissenschaft unverzichtbare kontinuierliche Informationsaustausch sind zentrale Anliegen der Gesellschaft. Um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat sie sich seit jeher mit Erfolg eingesetzt. Mit dem medizinischen Fortschritt ist die Mykologie – wie kaum eine andere Wissenschaft – in einen interdisziplinären Fokus gerückt und hat ihre ursprüngliche Domäne von der Dermatologie längst auf ein breites medizinisch-wissenschaftliches Spektrum ausgeweitet. Angesichts der zunehmenden Prävalenz von Mykosen und insbesondere der Bedrohlichkeit systemischer Mykosen, haben diagnostische und frühzeitige therapeutische Maßnahmen heute zunehmende Bedeutung in Forschung und Praxis. Die DMykG e.V. legt daher besonderen Wert auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Klinik und Praxis. Auf nationaler und internationaler Ebene steht sie in ständigem Austausch mit allen relevanten medizinsch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Institutionen.

Status und Sitz

Die Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er wurde 1961 in Essen gegründet und hat dort seinen Sitz. Die Geschäftsstelle befindet sich seit 2015 in Jena.

Die DMykG e.V. hat ca. 480 Mitglieder aus nahezu allen medizinischen und naturwissenschaftlichen Fachbereichen, die sich mit mykolotischen Fragestellungen beschäftigen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, seiner/seinem Stellvertreter/in, einem Kassenwart und einer/einem Schriftführer/in. Er wird alle drei Jahre im Rahmen der Jahrestagung neu gewählt. Der/die stellvertretende Vorsitzende rückt jeweils nach drei Jahren in das Amt des/der Vorsitzenden auf.

1. Vorsitzender

Prof. Dr. med. Oliver Kurzai

ZIK Septomics
Forschungsgruppe Fungal Septomics
07745 Jena

Tel. +49 (0)3641 532 1347
+49 (0)3641 532 1347
Fax: +49 (0)3641 532 2347

Mail: oliver.kurzai@hki-jena.de

Kurzbiographie als Downoad

Stellvertretender Vorsitzender

Professor Dr. rer.nat. Sven Krappmann

Universitätsklinikum Erlangen, Mikrobiologisches Institut - klin. Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene
Wasserturmstr. 3/5
91054 Erlangen
Tel. 09131 8522580

e-mail: sven.krappmann@uk-erlangen.de

Schriftführerin

Professorin Dr. Ilse Denise Jacobsen

Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V.
Hans-Knöll-Institut
Beutenbergstr. 11 a
07745 Jena

Tel. 03641 5321223
e-mail: ilse.jacobsen@leibniz-hki.de

 

Kassenwart

Prof. Dr. med. Andreas Groll

Universitätsklinikum Münster
Paediatrische Haematologie/Onkologie
Albert-Schweitzer-Str. 33/ Albert-Schweitzer-Campus 1
48149 Münster

Mail: grollan@ukmuenster.de
Mail: kassenwart@dmykg.de
Fax: +49 (0)0251-834-7828

Kurzbiographie als Download

Satzung

Der Verein „Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft e.V.“ mit Sitz in Essen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Als Sektion der „International Society for Human and Animal Mycology“ erstrebt die Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft e.V. den Zusammenschluss aller deutschsprachigen Wissenschaftler, die an human- und veterinärmedizinischen Fragen auf dem Gebiete der Mykologie interessiert sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, die dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung auf dem Gebiete der Mykologie dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Abfindung. Keine Person wird durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, begünstigt. Die Arbeit des Vorstandes erfolgt ohne Vergütung.

Die Gesellschaft hat ordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle deutschsprechenden natürlichen und alle juristischen Personen des In- und Auslandes sein, die an den unter § 1 genannten Fragen interessiert sind.
Da die Gesellschaft als bisher lockerer Zusammenschluß seit 1961 existiert, gelten als ordentliche Mitglieder alle diejenigen, die ihre Zugehörigkeit bereits in den früheren Jahren schrift- lich zum Ausdruck gebracht haben. Die Liste dieser Mitglieder befindet sich in den Händen des jetzigen Kassenwartes. Neue Mitglieder erwerben ihre Mitgliedschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und bei außerordentlichen Zusammenkünften. Zu korrespondierenden Mitgliedern können vom Vorstand auf Vorschlag eines Mitgliedes hervorragende Wissenschaftler des In- und Auslandes ernannt werden. Zu Ehrenmitgliedern können hervorragende Persönlichkeiten auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt mittels schriftlicher Erklärung oder durch Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich und erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.

Die Organe der Gesellschaft sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Nach Ablauf von drei Jahren übernimmt automatisch der stellvertretende Vorsitzende die Aufgabe des Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart sind nach Ablauf der Dreijahresfrist neu zu wählen. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

Die Mitgliederversammlung wird in der Regel im Abstand von 1 – 2 Jahren einberufen. Die Mitglieder sind unter Mitteilung der Tagesordnung und Einhaltung der Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu laden. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und durch den jeweiligen Vorsitzenden und den Schriftführer zu unterzeichnen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz, das es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.