Informationen zum Antrag auf ein Reisestipendium der DMykG e.V.

Im Einklang mit ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Mykologie, vergibt die DMykG Reisestipendien zur Teilnahme an Kongressen oder Fortbildungsveranstaltungen zu mykologischen Themen.

Voraussetzungen für den Antrag auf ein Reisestipendium sind:

  • Mitgliedschaft in der DMykG
  • Kein Reisestipendium durch die DMykG in den letzten 2 Kalenderjahren
  • Bei wissenschaftlichen Kongressen muss ein eigener Beitrag eingereicht werden (Erstautorenschaft)

Die Beantragung eines Reisestipendiums erfolgt ausschließlich über dieses Online-Formular. Die Reisestipendien werden in gestaffelten Fixsummen vergeben (200 EUR für Veranstaltungen in Deutschland, 500 EUR für Veranstaltungen in Europa, 750 für außereuropäische Veranstaltungen). Abweichungen von diesen Summen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss erfolgen

  • bis zum 30.4. eines Jahres für Veranstaltungen, die vom 1.6.-30.11. dieses Jahren stattfinden
  • bis zum 30.10. eines Jahres für Reisen, die vom 1.12. dieses Jahres bis zum 31.5. des Folgejahres stattfinden

Alle eingegangen Anträge werden gesammelt. Die Entscheidung über die Vergabe von Stipendien erfolgt jeweils zeitnah nach der deadline durch den Vorstand. Die Stipendien werden bevorzugt an wissenschaftlichen und klinischen Nachwuchs vergeben. Es besteht kein Anspruch auf ein Reisestipendium. Die Annahme des eigenen Beitrags für die Tagung, sowie die Teilnahme an der Veranstaltung sind Voraussetzung für die Auszahlung.

Reisestipendium

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Antragsteller/in

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Kongress/Tagung/Fortbildung

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Zahlung

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Uploads

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Erklärung