Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wird in der Regel im Abstand von ein bis zwei Jahren einberufen. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 14 Tagen. Für Veränderungen der Satzung der Gesellschaft bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder.