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Mitgliedschaft

Die Gesellschaft hat ordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle deutschsprechenden natürlichen Personen mit entsprechender Qualifikation und alle juristischen Personen des In- und Auslandes sein, die sich für die für die Gesellschaft relevanten Fragen interessieren. Nichtmitglieder können die Mitgliedschaft in Schriftform beim Kassenwart beantragen, über die Annahme des Antrages entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Korrespondierende Mitglieder werden ernannt vom Vorstand auf Vorschlag eines Mitgliedes. Es soll sich dabei um herausragende Wissenschaftler des In-und Auslandes handeln. Auf Vorschlag des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernannt werden. Ordentliche Mitglieder unterstützen die Gesellschaft durch einen Jahresbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Aufnahmeantrag als PDF

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